Anlieferbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Anlieferbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen an die Perroulaz Nutrition® GmbH.
1.2 Sie sind Bestandteil jeder Bestellung und für alle Lieferanten verbindlich.

2. Lieferadresse
Perroulaz Nutrition® GmbH              Kontakt: Sonja Hofer
Alpenstrasse 8 + 10                          Telefon: +41 31 711 11 00
CH-3415 Rüegsauschachen             E-Mail: info@perroulaznutrition.ch

3. Warenannahmezeiten
3.1 Die Warenannahme erfolgt ausschliesslich zu folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag, 08:00 – 16:00 Uhr.
3.2 Anlieferungen ausserhalb dieser Zeiten werden nicht angenommen.

4. Avisierung
4.1 Lieferungen sind vorab (mindestens 24h) zu avisieren und bedürfen einer Terminbestätigung.
4.2 Nicht avisierte Lieferungen werden nicht angenommen.

5. Anlieferung
5.1 Die vereinbarten Anlieferzeiten sind verbindlich einzuhalten.
5.2 Die Anlieferung hat innerhalb der festgelegten Warenannahmezeiten zu erfolgen.

6. Entladung
6.1 Am Anlieferstandort steht keine Abladerampe zur Verfügung.
6.2 Die Entladung erfolgt ausschliesslich durch den Lieferanten.
6.3 Der Lieferant hat sicherzustellen, dass das Transportfahrzeug über eine geeignete Entladevorrichtung (insbesondere Hebebühne) verfügt.
6.4 Lieferungen ohne entsprechende Entlademöglichkeit werden nicht angenommen.

7. Palettenanforderungen und Palettentausch
7.1 Die Anlieferung hat auf tauschfähigen, unbeschädigten und EPAL-konformen Euro-Paletten (Qualitätsklasse A oder B) zu erfolgen.

8. Verpackung
8.1 Die Ware ist transportsicher, sauber und hygienisch einwandfrei zu verpacken.
8.2 Verpackungen müssen unbeschädigt und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein.

9. Kennzeichnung
9.1 Jede Lieferung muss eindeutig gekennzeichnet sein.
9.2 Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:

  • Produktbezeichnung
  • Chargennummer
  • Herstell- und/oder Verfalldatum
  • Menge bzw. Gewicht
  • Lieferant

10. Qualität
10.1 Die gelieferte Ware muss den vereinbarten Spezifikationen sowie den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
10.2 Nicht konforme Ware wird nicht angenommen.

11. Wareneingangsprüfung
11.1 Bei Wareneingang erfolgt eine Prüfung hinsichtlich Menge und sichtbarer Schäden.
11.2 Die Annahme der Ware stellt keine Bestätigung der Vertragsgemässheit dar.

12. Abweichungen und Kostenregelung
12.1 Nicht konforme, beschädigte oder unvollständige Lieferungen werden nicht angenommen.
12.2 Im Falle von Falschlieferungen oder Teillieferungen ist Perroulaz Nutrition® berechtigt, die Annahme zu verweigern oder eine vollständige Nachlieferung zu verlangen.
12.3 Sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten, insbesondere zusätzliche Transport-, Zoll- und Administrationskosten, werden dem Lieferanten vollumfänglich in Rechnung gestellt.

13. Schlussbestimmung
13.1 Abweichungen von diesen Anlieferbedingungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
13.2 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bern.